Wann zählen Mitgliedsbeiträge als Spenden?

Mitgliedsbeiträge können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie Organisationen zukommen, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Mitgliedsbeiträge an Organisationen, die Sport, Heimatkunde – bzw. pflege oder zum Beispiel traditionelles Brauchtum fördern oder der Freizeitgestaltung dienen (Musikvereine, Tanzvereine, etc.), können grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Einzelfall sollten Sie die Abgrenzung mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt – auch wenn Ihnen eine Spendenbescheinigung ausgestellt wurde – klären. Eine Geltendmachung des Mitgliedsbeitrages für den Golfclub wird sich steuerlich jedoch nicht berücksichtigen lassen 😉