Deutsche spenden jedes Jahr mehrere Millionen Euro an Vereine und Stiftungen, künstlerische und wissenschaftliche Einrichtungen, Menschen in Not und politische Parteien. Die Spender werden vom Staat durch den Sonderausgabenabzug bei den Steuern begünstigt. Dabei wird zwischen Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung und Zuwendungen an politische Parteien unterschieden. Für die Spende darf es aber keine Gegenleistung geben.
Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug
Spenden dürfen grundsätzlich maximal 20% der Einkünfte ausmachen, wobei man mindestens 36 Euro spenden muss, damit die Spende steuerlich berücksichtigt wird. Mitgliedsbeiträge gelten selbstverständlich nicht als Spenden.
Spendennachweis in der Steuererklärung
Wenn man etwas von der Steuer absetzen möchte, muss es in der „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“ aufgeführt sein. Dabei muss der Spender den Erhalt bestätigen. Allerdings muss der Spender die Bestätigung nur aufbewahren und erst auf Nachfrage vorzeigen.
Einfacher Nachweis bis 200 Euro
Bis zu 200 Euro kann man auf einfachere Weise nachweisen, indem man einen Beleg oder den Kontoauszug mit Name, Kontonummer, Buchungstag, Datum der Durchführung sowie Zweck und Betrag der Spende vorzeigt. Unter Umständen muss man auch zeigen, dass der Empfänger keine Körperschaftssteuer zahlen muss. Zudem muss erkennbar sein, ob eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag vorliegt.
Spenden für Flüchtlinge
Für Spenden zur Flüchtlingshilfe bis Ende 2018 gelten besondere Regelungen. Dabei genügt unabhängig vom Spendenbetrag der vereinfachte Spendennachweis und sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Organisationen dürfen steuerlich begünstigt Spenden sammeln und selbst spenden. Spendet ein Arbeitnehmer direkt als Teil seines Bruttogehaltes an eine gemeinnützige Einrichtung für die Flüchtlingshilfe, fallen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Schenkungen sind schenkungssteuerfrei.
Spenden über mehr als 200 Euro
Bei Spenden über 200 Euro ist eine Spendenbescheinigung vom Empfänger nötig. Dafür gelten nur bei bestimmten Katastrophen und Zwecken Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich aber muss man den Beleg erst auf Nachfrage vorlegen.
Die Unterhaltsleistung
Die finanzielle Unterstützung einer bestimmten Person im Alltag kann nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden. Wenn man aber Menschen in Not finanziell hilft, kann man die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Dafür gibt es jedes Jahr andere Höchstbeträge, beispielsweise für die Aufnahme eines Flüchtlings im eigenen Haushalt. Dazu muss man sich schriftlich dazu verpflichten, alle Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Person zu tragen. Die Quittungen müssen dabei auf Nachfrage eingereicht werden.
Sachspenden in der Steuerklärung
Auch Sachspenden wie Kleidung oder Spielzeug kann man als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das kommt zum Beispiel oft vor, wenn man für die behördlich genehmigte Tombola eines gemeinnützigen Vereins etwas spendet, wobei die Überschüsse zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke genutzt werden. Wenn aber die Sachspende dem wirtschaftlichen Betrieb des Vereins dient, ist die Spende nicht abzugsfähig. Auf der Zuwendungsbestätigung muss der Wert der Sachspende eingetragen sein. Dabei sollte es sich um den aktuellen Marktwert handeln.
Spenden an Stiftungen
In das Vermögen einer Stiftung kann man bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzbar spenden. Diese Spende kann man im Jahr der Zuwendung oder in den folgenden Jahren geltend machen.
Spenden an politische Parteien
Am meisten bei der Steuer sparen kann man mit Parteispenden. Dabei gilt allerdings eine kommunale Wählervereinigung den Finanzbehörden nicht als Partei. Mit Spenden oder Mitgliedsbeiträgen dort kann man maximal 825 Euro bei der Steuer sparen, wie der Bundesfinanzhof im März 2017 entschieden hat.
Schaffung von Transparenz mit Spendensiegeln
Wenn man sich nicht sicher ist, an welchen Verein man vertretbar spenden kann oder welche Organisation sich seriös zeigt und mit dem gespendeten Geld vorbildlich umgeht, kann man Spendensiegel zu Rate ziehen. Diese werden zum Beispiel vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen vergeben, wenn ein Spendenempfänger für die Prüfung zahlt. Dabei werden die Verwendung der Spenden und die Ausgaben der Organisation durchleuchtet.