Spendenbescheinigung


Seit Beginn 2007 haben sich durch die Einführung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Änderungen im Spendenrecht ergeben. Unter anderem betreffen diese Änderungen die Vordruckmuster für steuerbegünstigte Zuwendungen bzw. Spenden. Somit müssen alle Vereine, die gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen, für ihre Spendenbescheinigungen die neuen Vordrucke verwenden.

Durch diese Spendenbescheinigung wird gegenüber dem Finanzamt der Nachweis über die geleistete Zuwendung und deren Höhe erbracht. Sie ist die Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung.

Bei den Vordrucken wird unterschieden, ob es sich um einen Mitgliedsbeitrag, eine Geldzuwendung oder eine Sachzuwendung handelt.

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