Spendenquittung: So muss sie aussehen

Bei einer falsch ausgestellten Spendenquittung drohen empfindliche Konsequenzen.
Vereine, die eine Spendenquittung ausstellen, müssen sich an die Vorgaben halten.

Wer seine Spende von der Steuer absetzen will, muss auf einige Dinge achten. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel zusammengestellt. 

Spendenquittungen: Die aktuelle Rechtslage

Bestimmte Steuerzahler können von den Vorteilen einer Spendenquittung Gebrauch machen. Denn mit einer ordentlich ausgefüllten und richtig eingereichten Spendenquittung, lässt sich die eigene Steuerlast senken. Das bedeutet, dass weniger Abgaben an den Staat entrichtet werden müssen. 

Dabei ist es bei Beträgen unter 200 Euro auch relativ einfach. Sie als Steuerzahler brauchen in diesem Fall keine ordentliche Spendenquittung. Es reicht schon ein Nachweis darüber, dass Sie die Spende gezahlt haben. Das geht entweder, indem Sie sich das von der Institution bescheinigen lassen, oder indem Sie die Überweisung durch einen Kontoauszug belegen. Beides wird in der Regel von den Finanzämtern akzeptiert. 

Spendenquittungen über 200 Euro

Wenn die Spende die Grenze von 200 Euro knackt, benötigen Steuerzahler eine herkömmliche Spendenquittung, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. 

Denn eine fehlerhafte Spendenbescheinigung kann Konsequenzen für beide Seiten haben: Zum einen kann der Steuerzahler die Spende nicht von der Steuer absetzen. Zum anderen können auch Folgen auf die Institution zukommen. Denn wer eine falsche Quittung ausstellt, haftet und kann dafür haftbar gemacht werden. 

Was gilt es also zu beachten?

Spendenquittung darf nicht Spendenquittung heißen

Im Volksmund ist die Bescheinigung unter der Bezeichnung Spendenquittung bekannt, allerdings darf sie, um korrekt zu sein, so nicht heißen. Wer als ausstellender Verein oder Unternehmen Probleme vermeiden möchte, sollte den Beleg „Zuwendungsbestätigung“, „Bestätigung über Sachzuwendungen“ oder „Bestätigung über Geldzuwendungen“ nennen. Nur dann wird sie vom Finanzamt auch anerkannt. 

Wichtig ist außerdem die Gemeinnützigkeit. Denn nur Institutionen und Vereine, die auf Zuwendungen angewiesen sind, können dies auch bescheinigen. 

Die Spendenquittung: Der Aufbau

Nicht nur im Bezug auf die Bezeichnung, auch formal gibt es einige Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dabei ist es auch wichtig, auf die genaue Reihenfolge der Angaben zu achten. Stimmt die nämlich nicht, kann auch das ein Grund dafür sein, dass die Spendenquittung nicht anerkannt wird.

Die Zuwendungsbestätigung muss dabei wie folgt aufgebaut sein: 

  • Bezeichnung und Adresse des Ausstellenden 
  • Name und Adresse des Spendenden
  • die Höhe der Geldspende
  • Tag, an dem die Spende erfolgte
  • die Anerkennung über Gemeinnützigkeit des Finanzamtes
  • weitere Angaben und Hinweise (die finden Sie in den amtlichen Mustern)
  • Abschlusshinweise am Ende der Bescheinigung (Hinweise zur Haftung)

Spendenquittung: Die Angaben im Einzelnen

Es werden unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Angaben gestellt: Bei den Punkten Bezeichnung und Adresse des Ausstellenden und Name und Adresse des Spendenden müssen Sie genau darauf achten, dass keine Angaben fehlen, sonst könnte die Zuwendungsbestätigung vom Finanzamt nicht akzeptiert werden. 

Es empfiehlt sich, sich bei allen Bescheinigungen an den Musterformularen zu orientieren.

Unbedingt vermeiden sollten Ausstellende einer Spendenbescheinigung Fettungen und andere grafische Besonderheiten. Nur in Ausnahmefällen sind beide Dinge erlaubt. Unser Tipp: Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie komplett darauf verzichten und die Spendenquittung so einfach wie möglich halten. 

Gerade der letzte Punkt der Bescheinigung ist sehr wichtig für die Ausstellenden. Mit einem rechtssicheren Hinweis auf der Zuwendungsbestätigung können Sie sich nämlich vor Schadensersatzforderungen schützen. Achten Sie darauf, dass diese Angaben immer am Ende der Bescheinigung gut lesbar, das bedeutet, in einer ausreichend großen Schrift, zu finden sind. 

Spendenquittung ist nicht gleich Spendenquittung 

In der Zuwendungsbestätigung muss der der Ausstellende unterscheiden, ob es sich um eine Sachzuwendung oder eine Geldzuwendung handelt. Denn beide Spenden erfordern unterschiedliche Formulare.

Spendenquittung: Weitere Formalitäten

Achten Sie darauf, dass die Spendenquittung nur eine DIN A 4 Seite umfasst und die Angaben auf dieser Seite sich wirklich nur auf die Spende beziehen.

Andere Hinweise, wie Vereinsneuigkeiten oder Mitteilungen, dürfen auf der Spendenquittung nicht erscheinen. Vereine, die Papier und Porto sparen möchten, können aber zu einem Trick greifen: Die Rückseite der Zuwendungsbestätigung ist in der Regel leer. Darauf können sie diese Informationen also drucken, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. 

 

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