Gemeinnützige Organisationen sind häufig auf die Hilfsbereitschaft der Mitmenschen angewiesen. Nur durch Spenden können viele dieser Verbände, Organisationen, aber auch Parteien weiter bestehen. Aus diesem Grunde sind Spenden als Sonderausgaben bei der Lohn- und Einkommensteuererklärung absetzbar. Unterschieden wird zwischen Sach- und Geldspenden.
Das bedeutet für Sie, das Finanzamt zieht den Spendenbetrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Nur auf diesen verminderten Einkommensbetrag fallen die Steuern an. Um einen Spende jedoch steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis.
Das sollten Sie beachten:
1. Als erste Regel gilt, dass bei Sachzuwendungen mehr Informationen benötigt werden als bei Geldspenden. Sie sind verpflichtet anzugeben, was sie gespendet haben, wann und an wen. Den Wert der Zuwendung müssen Sie durch Vorlage einer Rechnung belegen können.
2. Eine Geldspendenbescheinigung enthält neben dem Geldbetrag, das Datum, den Aussteller und den Namen des Spenders. Sowohl Sach- als auch Geldspendenachweis müssen vom Aussteller sprich Zuwendungsberechtigten unterschrieben sein.
3. Für Geldspenden unter 200 Euro gilt eine Sonderregelung. Bei einer Einzelzuwendung bis zu diesem Betrag reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis. Eine Buchungsbestätigung wird hier als Spendenbescheinigung anerkannt. Legen Sie die Durchschrift der Überweisung zu Ihren Unterlagen für das Finanzamt.
Sie können so an mehrere Organisationen bis zu der genannten Höhe spenden und dieses einfach mit der Buchungsdurchschrift belegen. Falls Sie online überweisen, drucken Sie die Bestätigung selbst aus und heften den Vordruck, den Sie von der zu unterstützenden Organisation erhalten haben, mit zu Ihren Unterlagen.
Spendenquittung erhalten:
Wenn Sie größere Spenden geleistet haben, stellt Ihnen der Zuwendungsberechtigte die schriftliche Bescheinigung aus. Größere Verbände verwenden eigene Vordrucke, in die nur noch er Geldbetrag, Datum und Unterschrift eingetragen werden müssen. Sind keine eigenen Formulare vorhanden, haben Sie die Möglichkeit, im Internet für jede spendenberechtigte Gruppe (Parteien, Vereine, Stiftungen öffentlichen und privaten Rechts) Mustervordrucke auszudrucken. Diese füllen Sie aus und lassen sich von einer unterschriftsberechtigten Person unterschreiben.
Spendenbescheinigung anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem die Spendenbescheinigung per E-Mail anfordern und herunterladen.
Wer kann die Spenden steuerlich geltend machen?
Grundsätzlich kann jeder seine Spenden steuerlich absetzen. Dabei ist der Betrag vollkommen unerheblich. Natürlich haben Sie umso mehr Steuerersparnis, je höher Ihre Zuwendungen sind. Bei einem angenommenen Brutoeinkommen von 30000 Euro pro Jahr und einer Geldspende von 200 Euro hätte ein Unverheirateter eine Steuerersparnis von circa 72 Euro. Im Internet finden Sie auch hierzu Rechner, die Ihnen zuverlässig Ihre Ersparnis auswerfen.
Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, haben durch Spenden keinerlei geldwerte Vorteile.