Wann zählen Mitgliedsbeiträge als Spenden?
Mitgliedsbeiträge können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie Organisationen zukommen, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Mitgliedsbeiträge an Organisationen, die Sport, Heimatkunde – bzw. pflege oder zum Beispiel traditionelles Brauchtum fördern oder der Freizeitgestaltung dienen (Musikvereine, Tanzvereine, etc.), können grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Einzelfall …