Gemeinnützige Organisationen sind häufig auf die Hilfsbereitschaft der Mitmenschen angewiesen. Nur durch Spenden können viele dieser Verbände, Organisationen, aber auch Parteien weiter bestehen. Aus diesem Grunde sind Spenden als Sonderausgaben bei der Lohn- und Einkommensteuererklärung absetzbar. Unterschieden wird zwischen Sach- und Geldspenden.
Das bedeutet für Sie, das Finanzamt zieht den Spendenbetrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Nur auf diesen verminderten Einkommensbetrag fallen die Steuern an. Um einen Spende jedoch steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis.
Das sollten Sie beachten:
1. Als erste Regel gilt, dass bei Sachzuwendungen mehr Informationen benötigt werden als bei Geldspenden. Sie sind verpflichtet anzugeben, was sie gespendet haben, wann und an wen. Den Wert der Zuwendung müssen Sie durch Vorlage einer Rechnung belegen können.
2. Eine Geldspendenbescheinigung enthält neben dem Geldbetrag, das Datum, den Aussteller und den Namen des Spenders. Sowohl Sach- als auch Geldspendenachweis müssen vom Aussteller sprich Zuwendungsberechtigten unterschrieben sein.