So spenden Sie richtig

Die Spende ist eine Leistung ohne eine Gegenleistung. Spenden sind immer freiwillig. Auch bei der so genannten Aufforderung zu einer Spende kann der Betreffende frei entscheiden, ob er dem Spendenaufruf nachkommt oder nicht. Mit einer Spende will der Spender dem Spendenempfänger im wahrsten Sinne des Wortes etwas Gutes tun. Die gängigen Spendenformen sind Geldspenden, Sachspenden und Zeitspenden. Die Spende ist für beide Seiten ein buchhalterischer Vorgang, der vielfach auch aus steuerlicher Sicht bewertet wird.

Der Spender möchte sichergestellt sehen, dass seine Spende dort ankommt, wofür er spendet. Damit sind sowohl der Spendenempfänger als auch der Spendenzweck gemeint. Um dafür eine Vertrauensbasis zu schaffen, hat der Spendenempfänger die Möglichkeit eines dementsprechenden Nachweises seiner Seriosität. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen, kurz DZI in Berlin bietet als eine anerkannte und zertifizierte Prüfinstanz eine umfassende Spendenberatung. Darüber hinaus wird für gemeinnützige Organisationen ein Spendensiegel vergeben. Wer mit diesem Gütesiegel arbeitet, sammelt überregional Spenden. Das DZI-Gütesiegel gilt jeweils ein Jahr und muss dann neu beantragt werden. Bei diesen Spendenorganisationen kann der Spender ganz sicher sein, dass seine Spende auf direktem Wege zum Ziel gelangt.

Gemeinnützigkeit ist entscheidend

Wer gemeinnützige Spenden nach der Abgabenordnung erhält, muss dazu gesetzlich berechtigt sein. Es sind die Non-Profit-Organisationen, kurz NPOs, die in der Regel als eingetragener Verein beim zuständigen Betriebsfinanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen und für einen bestimmten Zeitraum bestätigt bekommen. Anhand eines Freistellungsbescheides sind sie von der Körperschaftssteuer befreit, also von der Einkommensteuer für Firmen und Organisationen. Darüber hinaus haben sie die Berechtigung, dem Spender eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung ausstellen. Privatpersonen, Unternehmer und Firmen können bis zu einer bestimmten Höhe Spenden bei der Jahressteuererklärung geltend zu machen. Sie werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens als abzugsfähige Ausgabe berücksichtigt. Das gilt nur dann, wenn an eine steuerabzugsfähige gemeinnützige Organisation gespendet worden ist.

So läuft es z.B. bei lokalen Sportvereinen

Beim Sportverein am Ort ist das recht einfach. Die Spender gehören meistens zum örtlichen Umfeld. Der Sportverein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen, und das örtliche Finanzamt erteilt ein- oder zweijährig den bekannten Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid. Geldspenden, oftmals für die Jugendförderung im Verein, werden auf das Vereinskonto eingezahlt, und der Vereinsgeschäftsführer stellt die Spendenquittung aus. Der standardisierte Vordruck wird in der Regel vom Kreissportbund oder vom Landessportbund zur Verfügung gestellt. Er ist sachlich und formell geprüft, so dass der Sportverein nichts falsch machen kann. Er muss lediglich darauf achten, dass Zeitpunkt der Spende und gültiger Freistellungsbescheid zeitlich zueinander passen.

Auch bei Kirchenspenden ist es denkbar einfach. Christliche Kirchen sind anerkannte Spendenempfänger. Bei der wöchentlichen Kollekte steht genau fest, wofür gespendet wird, wo die Spendengelder also einige Wochen oder Monate später letztendlich für welchen Zweck ausgegeben werden.

Vorsicht vor Spendensammlern auf der Strasse

Wachsamkeit ist geboten, wenn an der Haustür oder in der Einkaufsstraße am Ort Spenden gesammelt werden. Die Ansprache der Spendensammler ist je nach Person überzeugend bis hin zu zwingend. Es gibt zahlreiche Spendenorganisationen, die kein Mitglied im DZI sind. Zum einen, weil sie nicht überregional tätig sind, und zum anderen auch deswegen, weil das kostenpflichtige Gütesiegel kein Pflichtsiegel ist. Das mag im Einzelfall keineswegs negativ sein, erschwert dem Spender jedoch seine Entscheidung.

Hier und da einen oder auch zwei Euro spenden, fällt nicht allzu sehr auf, summiert sich aber im Laufe eines Jahres. Zu diesen Kleinspenden werden keine Spendenquittungen für die Jahressteuererklärung ausgestellt. Wer gezielt spenden möchte, hat in der Regel eine feste Vorstellung, wem er mit seiner freiwilligen Zahlung helfen möchte. Wie im sonstigen Alltag auch, sollte die Spende bargeldlos vom Girokonto auf das Spendenkonto überwiesen werden. Einige Zeit später erhält der Spender zusammen mit einem Dankesschreiben die Spendenquittung. Damit hat er die Gewissheit, dass seine Spende angekommen ist. Und da er die, sprich seine Organisation kennt, weiß er jetzt auch, dass die Spende im doppelten Sinne ihr Ziel erreicht.