Spendenbelege nicht immer erforderlich

Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist auch trotz der Finanzkrise weiterhin sehr hoch. Die Steuerkanzlei Ebner, Stolz, Mönning und Bachem aus Stuttgart weist nun in einem sehr guten Beitrag darauf hin, dass Spendenbelege nicht immer erforderlich sind. Bei Spenden bis 200 Euro genügt beispielsweise grundsätzlich der Zahlungsnachweis – dabei werden Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen des Kreditinstitutes akzeptiert. Aus verwaltungsinternen Gründen verzichtet das Finanzamt anscheinend bei Spenden unter 100 Euro generell auf die Vorlage von Spendennachweisen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website der Kanzlei