Voraussetzung für das Ausstellen von Spendenquittungen

Jeder kann einem Verein  eine Spende geben. Dabei handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Zuwendung. Damit diese aber steuerlich für den Spender auch einen Vorteil hat, benötigt er eine Spendenbescheinigung bzw. heute bekannt als Zuwendungsbescheinigung. Diese kann nur dann steuerlich mindernd wirksam werden, wenn es sich bei der begünstigten Organisation um eine Non-Profit-Organisation handelt. Dazu zählen vor allen Dingen die Kirchen, aber auch Vereine für Sport, kulturelle Zwecke oder ähnliches.

Diese Vereine dürfen eine Zuwendungsbescheinigung über Sach- oder Geldspenden jedoch nur dann ausstellen, wenn sie vom Finanzamt als gemeinnützige Organisation oder als Non-Profit-Organisation anerkannt wurden. Dabei sind die Spendenquittungen nach einem amtlichen Vordruck zu erstellen, der bei jedem Finanzamt erhältlich ist. Zwar kann der Verein, dem die Spende zugegangen ist, diese Zuwendungsbescheinigung auch nach amtlichem Muster auf dem eigenen Briefbogen einfügen, einfacher gestaltet sich für viele Vereine jedoch das Ausfüllen des Formulars.

Die Spendenbescheinigungen dürfen dabei nur von Personen oder Organen ausgestellt werden, die per Satzung des Vereins dazu berechtigt sind oder vom Vorstand zur Ausstellung der Bescheinigungen ermächtigt wurden. Wichtig ist ebenfalls, dass der Name und die vollständige Anschrift des Vereins auf der Spendenbescheinigung zu finden ist. Ebenso muss man den Namen des Spenders angeben und den genauen Betrag, der gespendet wurde. Handelt es sich um eine Sachspende, so ist diese ebenso anzugeben.