Anforderung an Spendenquittungen

Spenden für gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Organisationen oder Stiftungen können in Deutschland, innerhalb bestimmter Grenzen, steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Spenden unter 100€ ist es ausreichend, dieses anhand von Kontoauszügen oder Überweisungen nachzuweisen. Bei höheren Beträgen jedoch, muss dem Finanzamt eine Spendenbescheinigung vorgelegt werden. Ein Vordruck sorgt dafür, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden. Dieser Vordruck besteht aus einer Auflistung über
-die Art der Spende, die erbracht wurde,
-den Namen der Institution und deren Zweck,
-den Namen der Person, die die Spende erbracht hat und deren Anschrift und
-die Höhe der Spende und das Datum, an dem diese getätigt wurde.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Empfänger der Spende zu den begünstigten Körperschaften gehört und dass die Zuwendungen den begünstigten Zwecken dienen. Nur gemeinützige Institutionen, die auf die Förderung durch Spenden angewiesen sind, dürfen solche Bescheinigungen ausfüllen. Politische Vereinigungen werden als Sonderfall behandelt und dürfen es ebenfalls. Auf dem Formular muss noch einmal deutlich daraufhingewiesen werden, dass es sich um ein, vom Finanzamt zweckmäßig anerkanntes, gemeinütziges Unternehmen handelt.

Bei Sachspenden muss die genaue Sache, die gespendet wurde und deren Wert ersichtlich sein.

Aus dem Formular muss zusätzlich zu erkennen sein, ob es sich um eine außergewöhnliche Geldzuwendung oder einen Mitgliedsbeitrag handelt, über den sich die Organisation finanziert.

Wichtig ist, dass ab dem 1.Januar 2009, laut dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, neue Vordrucke für Zuwendungsbescheinigungen vorgeschrieben sind. Das Finanzamt erkennt ab diesem Zeitpunkt die alten Formulare nicht mehr an.