Immobilienkauf via Spende unzulässig

Eigentlich klingt die Idee ganz interessant. Ein Verein wollte ein Teil seines Geländes veräußern – als Kaufpreis wurde eine Summe von 1 Mio Euro vereinbart. Da der Käufer den Kaufpreis für das Gelände ja steuerlich nicht abschreiben kann, bat er dem Verein an, den Kaufpreis auf 800.000 Euro zu reduzieren und dafür noch zusätzlich eine Spende in Höhe von 250.000 Euro zu entrichten. Der Verein  stimmte dem Angebot zu, da sich somit ja seine Einnahmen auf 1050.000 Euro erhöht hatten und stellte dem Käufer eine Spendenbescheinigung über 250.000 Euro aus, die der Käufer sofort steuerlich geltend machen wollte.

Das Finanzgericht Münster stellte nun jedoch klar, dass die Spendenquittung steuerlich nicht abgesetzt werden kann – die Begründung lautet, dass der Spendenabzug nicht möglich sei, wenn die Ausgaben zur Erlangung einer Gegeneleistung des Empfängers erbracht werden oder ursächlich mit einem gewährten Vorteil zusammenhängen würden. Damit ist eine Spenden, die neben einem Kaufpreis vereinbart wird, für den Immobielienerwerb bzw. Grundstückserwerb als Sonderausgabe nicht zulässig.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen


Unseriöse Vereine sammeln Tierspenden

Wie gestern die Zeitschrift der Westen (hier) berichtet, tummeln sich inzwischen in einigen Gegenden in Deutschland eine Vielzahl von Vereinen, die Spenden für Tiere einsammeln. Allerdings scheinen nicht alle dieser Organisationen wirklich seriös zu wirtschaften. Da gerade die Spendenbereitschaft der Deutschen bei Kindern und Tieren sehr hoch ist, sollten Sie genau hinschauen, an welche Organisation Sie spenden. Da Sie die Spenden, die Sie in eine Spendendose werfen, auch steuerlich nicht ansetzen können (sie bräuchten entweder einen Überweisungsbeleg bei Spenden bis 100 Euro oder eben eine Spendenbescheinigung), empfehlen wir Ihnen, die Spenden ganz gezielt zu Hause zu planen und lokalen, nationale und internationale Organistaionen zu unterstützen, die zum einen eine Spendenbescheinigung ausstellen können, zum anderen auch einen seriösen Ruf geniessen.


Spenden für Haiti

Nach dem verheerenden Erdbeben in Haiti, ist das Land nun dringend auf Spenden angewiesen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bei Spenden über 100 Euro auf jeden Fall eine Spendenquittung brauchen – diese werden nur vom Finanzamt akzeptiert, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen. Besonders gute Arbeit machen anscheinend in Haiti aktuell die großen Organisationen wie die Welthungerhilfe, Plan International Deutschland oder Misereor. Von diesen Organisationen erhalten Sie jeweils ab einer Spende von 100 Euro eine Spendenquittung.


Spendenbelege nicht immer erforderlich

Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist auch trotz der Finanzkrise weiterhin sehr hoch. Die Steuerkanzlei Ebner, Stolz, Mönning und Bachem aus Stuttgart weist nun in einem sehr guten Beitrag darauf hin, dass Spendenbelege nicht immer erforderlich sind. Bei Spenden bis 200 Euro genügt beispielsweise grundsätzlich der Zahlungsnachweis – dabei werden Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen des Kreditinstitutes akzeptiert. Aus verwaltungsinternen Gründen verzichtet das Finanzamt anscheinend bei Spenden unter 100 Euro generell auf die Vorlage von Spendennachweisen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website der Kanzlei


Gefälschte Spendenquittungen bei NPD

Wegen Unregelmäßigkeiten in der Bilanz hat die Bundesregierung Anfang des Jahres die Auszahlung von rund 300.000 Euro an die rechtsextreme NPD gestoppt – diese fordert die Partei nun wieder via einem Eilantrag an dem Verwaltungsgericht Berlin ein. Die Unregelmäßigkeitren scheinen bei der NPD an der Tagesordnung zu sein: Bereits vor zwei Jahren musste die NPD nämlich 870.000 Euro wegen ihres Thüringer Skandals um falsche Spendenbescheinigungen an den Bundestag überweisen. Weitere Informationen dazu bei der FAZ.